Rechtsdienstleistungen in der Türkei: Ein Leitfaden für deutsche Unternehmen

Anasayfa | Makaleler
Rechtsdienstleistungen in der Türkei: Ein Leitfaden für deutsche Unternehmen

Rechtsdienstleistungen in der Türkei: Ein Leitfaden für deutsche Unternehmen

Einleitung

Die Türkei hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem der wichtigsten Wirtschaftspartner Deutschlands entwickelt. Zahlreiche deutsche Unternehmen sind bereits in der Türkei tätig – sei es durch Produktionsstätten, Tochtergesellschaften, Joint Ventures oder als Handelspartner. Mit rund 80 Millionen Einwohnern, einer strategisch günstigen Lage zwischen Europa und Asien und einem dynamischen Marktumfeld bietet die Türkei große Chancen für deutsche Investoren.

Doch wer geschäftlich in der Türkei aktiv wird, muss auch die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Das türkische Rechtssystem unterscheidet sich in vielen Punkten vom deutschen, auch wenn beide vom kontinentaleuropäischen Recht beeinflusst sind. Besonders wichtig sind Kenntnisse im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht sowie im Bereich der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.

Dieser Leitfaden bietet deutschen Unternehmen eine umfassende Orientierungshilfe, wie sie in der Türkei rechtssicher agieren können. Er erklärt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, zeigt typische Stolperfallen auf und stellt dar, wie die Zusammenarbeit mit einem türkischen Anwalt abläuft.

1. Wirtschaftliche Beziehungen Deutschland – Türkei

Deutschland ist seit Jahrzehnten einer der wichtigsten Handelspartner der Türkei. Rund 7.500 deutsche Unternehmen sind bereits in der Türkei aktiv – darunter große Konzerne, mittelständische Firmen und Familienunternehmen. Diese Unternehmen sind in unterschiedlichsten Branchen tätig: von der Automobilindustrie über Maschinenbau, Chemie, Logistik bis hin zur Bauwirtschaft.

Die Türkei bietet deutschen Unternehmen insbesondere folgende Vorteile:

  • Strategische Lage: Als Brücke zwischen Europa, Asien und dem Nahen Osten bietet die Türkei direkten Zugang zu verschiedenen Märkten.

  • Junge Bevölkerung: Über die Hälfte der Bevölkerung ist unter 35 Jahre alt – dies schafft ein dynamisches Arbeitsumfeld und einen großen Absatzmarkt.

  • Wirtschaftsabkommen: Die Türkei ist Mitglied der Zollunion mit der EU, wodurch der Handel für viele Produkte erleichtert wird.

  • Wachsender Markt: Besonders in den Bereichen Infrastruktur, Energie, IT und Immobilien boomt der türkische Markt.

Trotz dieser Vorteile existieren auch rechtliche und bürokratische Herausforderungen, die deutsche Unternehmen beachten müssen. Eine professionelle rechtliche Beratung ist daher von Beginn an unerlässlich.


2. Warum rechtliche Beratung in der Türkei unverzichtbar ist

Wer in der Türkei geschäftlich aktiv wird, begegnet einem Rechtssystem, das zwar in vielen Bereichen Parallelen zum deutschen hat, aber dennoch eigene Besonderheiten aufweist. Schon kleine Unterschiede können große Auswirkungen haben, beispielsweise bei Vertragsgestaltungen, im Arbeitsrecht oder bei steuerlichen Pflichten.

Typische rechtliche Herausforderungen für deutsche Unternehmen:

  • Unklare Vertragsformulierungen oder fehlende Übersetzungen

  • Unkenntnis über arbeitsrechtliche Regelungen (z. B. Kündigungsschutz)

  • Steuerliche Doppelbelastungen bei mangelnder Kenntnis des Doppelbesteuerungsabkommens

  • Schwierigkeiten bei der Anerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile in der Türkei

  • Bürokratische Hürden bei Genehmigungen, Lizenzen oder Handelsregistereintragungen

Eine qualifizierte Anwaltskanzlei in der Türkei unterstützt deutsche Firmen bei all diesen Themen. Dabei geht es nicht nur um Konfliktfälle, sondern vor allem auch um präventive Rechtsberatung, um rechtliche Risiken von vornherein zu vermeiden.


3. Das türkische Rechtssystem im Überblick

Das türkische Rechtssystem ist vom kontinentaleuropäischen Recht geprägt, insbesondere vom schweizerischen und deutschen Zivilrecht. Es besteht im Wesentlichen aus folgenden Bereichen:

3.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Das Türkische Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu) regelt grundlegende Bereiche wie Familienrecht, Erbrecht und Eigentumsrecht. Für deutsche Unternehmen ist insbesondere das Obligationenrecht wichtig, das die Basis für vertragliche Beziehungen darstellt.

3.2 Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Türkische Handelsgesetzbuch (Türk Ticaret Kanunu, TTK) enthält Vorschriften für Kaufleute, Handelsgesellschaften und Unternehmensorganisationen.
Wichtige Punkte für deutsche Unternehmen sind:

  • Gründung von Kapitalgesellschaften (AG und GmbH)

  • Regeln zu Handelsverträgen

  • Vorschriften über Unternehmensvertretung und Geschäftsführerhaftung

3.3 Arbeits- und Sozialrecht

Das türkische Arbeitsrecht ist arbeitnehmerfreundlich ausgestaltet. Das Arbeitsgesetz Nr. 4857 enthält Regelungen zu Arbeitszeiten, Kündigungsschutz, Urlaubsansprüchen und Arbeitsschutz. Auch die Sozialversicherung (SGK) ist verpflichtend.

3.4 Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Das türkische Steuerrecht basiert auf verschiedenen Einzelgesetzen, u. a. dem Körperschaftsteuergesetz und dem Einkommensteuergesetz. Besonders wichtig für deutsche Unternehmen ist das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Türkei, das Doppelbelastungen vermeiden soll.

4. Gesellschaftsgründung in der Türkei

Für deutsche Unternehmen, die in der Türkei dauerhaft geschäftlich tätig werden möchten, ist die Gründung einer Gesellschaft in der Regel der erste Schritt. Die rechtlichen Anforderungen sind klar geregelt, jedoch komplex, weshalb anwaltliche Begleitung unerlässlich ist.

4.1 Rechtsformen für deutsche Unternehmen

Die beliebtesten Gesellschaftsformen sind:

  • Limited Şirket (Ltd. Şti.) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    • Mindestkapital: 10.000 TRY

    • Mindestens ein Gesellschafter erforderlich

    • Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen

    • Vergleichbar mit der deutschen GmbH

  • Anonim Şirket (A.Ş.) – Aktiengesellschaft

    • Mindestkapital: 50.000 TRY

    • Mindestens ein Aktionär erforderlich

    • Eignet sich für größere Investitionen und Unternehmen mit Expansionsplänen

    • Vergleichbar mit der deutschen AG

  • Zweigniederlassung (Şube)

    • Keine eigene Rechtspersönlichkeit

    • Direkt von der deutschen Muttergesellschaft abhängig

    • Eintragung ins Handelsregister erforderlich

  • Repräsentanzbüro (Temsilcilik)

    • Nur für Marktforschung, keine kommerziellen Aktivitäten erlaubt

    • Nützlich, um erste Marktanalysen durchzuführen

4.2 Ablauf der Gründung

Die Gesellschaftsgründung in der Türkei erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Vorbereitung der Gründungsdokumente (Gesellschaftsvertrag, notarielle Beglaubigung, Übersetzungen)

  2. Kapitalnachweis (mindestens 25 % des Stammkapitals muss vor der Registrierung eingezahlt werden)

  3. Handelsregistereintragung beim zuständigen Handelsregisteramt (Ticaret Sicil Müdürlüğü)

  4. Steuernummerbeantragung beim Finanzamt

  5. Eröffnung eines Bankkontos in der Türkei

  6. Registrierung bei der Sozialversicherung (SGK), falls Arbeitnehmer beschäftigt werden

  7. Einholung von Genehmigungen je nach Branche (z. B. Bau, Energie, Logistik)

4.3 Dauer und Kosten

  • Die Gründung dauert in der Regel 1–3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

  • Die Kosten setzen sich zusammen aus Notarkosten, Handelsregistergebühren, Übersetzungen und Anwaltskosten.


5. Vertragsgestaltung in der Türkei

Verträge bilden die Grundlage jeder geschäftlichen Tätigkeit. Gerade im internationalen Kontext ist es entscheidend, rechtssichere und klar formulierte Verträge abzuschließen.

5.1 Unterschiede zum deutschen Recht

Während in Deutschland das BGB maßgeblich ist, richtet sich Vertragsrecht in der Türkei nach dem Türkischen Obligationenrecht. Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit, jedoch gibt es wichtige Unterschiede:

  • Formvorschriften: Bestimmte Verträge müssen notariell beurkundet werden (z. B. Immobiliengeschäfte).

  • Vertragssprache: Verträge sollten zweisprachig (Deutsch/Türkisch) erstellt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

  • Vertragsauslegung: Türkische Gerichte legen Verträge stärker nach dem Willen der Parteien aus, weniger nach rein formalen Kriterien.

5.2 Wichtige Vertragsarten

  • Handelsverträge (Liefer-, Vertriebs- und Franchiseverträge)

  • Arbeitsverträge (befristet/unbefristet, Entsendungsverträge)

  • Miet- und Leasingverträge

  • Kaufverträge (insbesondere im Immobilienbereich)

  • Joint-Venture-Verträge zwischen deutschen und türkischen Partnern

5.3 Gerichtsstand und Schiedsgerichtsbarkeit

Deutsche Unternehmen sollten in Verträgen klar regeln, welches Recht anwendbar ist und welches Gericht zuständig ist. Optionen:

  • Türkische Gerichte: Zuständig bei vielen lokalen Geschäften

  • Deutsche Gerichte: Nur durch ausdrückliche Vereinbarung möglich

  • Internationale Schiedsgerichte: Istanbul Arbitration Centre (ISTAC) oder ICC-Schiedsgericht in Paris

5.4 Empfehlung für deutsche Unternehmen

  • Verträge immer zweisprachig aufsetzen

  • Schiedsgerichtsklauseln für internationale Verträge nutzen

  • Rechtswahlklauseln eindeutig formulieren

  • Verträge von einem türkischen Anwalt prüfen lassen

6. Arbeitsrechtliche Besonderheiten

Das türkische Arbeitsrecht ist im Arbeitsgesetz Nr. 4857 geregelt. Es ist stark arbeitnehmerorientiert, weshalb deutsche Unternehmen unbedingt die gesetzlichen Vorschriften kennen müssen, um Konflikte mit Mitarbeitern zu vermeiden.

6.1 Arbeitsverträge

  • Form: Arbeitsverträge können mündlich oder schriftlich geschlossen werden, allerdings ist aus Beweisgründen die Schriftform dringend zu empfehlen.

  • Inhalt: Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfristen und Sonderleistungen sollten klar geregelt werden.

  • Befristung: Befristete Arbeitsverträge sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig und müssen sachlich begründet sein.

6.2 Arbeitszeiten und Überstunden

  • Reguläre Arbeitszeit: Maximal 45 Stunden pro Woche.

  • Überstunden: Maximal 270 Stunden pro Jahr, zusätzliche Vergütung oder Freizeitausgleich erforderlich.

  • Ruhepausen: Bei einer Arbeitszeit von über 7,5 Stunden mindestens 1 Stunde Pause.

6.3 Kündigungsschutz

  • Ordentliche Kündigung: Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit (zwischen 2 und 8 Wochen).

  • Außerordentliche Kündigung: Nur aus wichtigen Gründen möglich.

  • Kündigungsschutzklagen: Arbeitnehmer können bei Kündigungen Klage erheben, wenn das Unternehmen mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigt und der Arbeitnehmer seit mindestens 6 Monaten angestellt ist.

6.4 Sozialversicherung (SGK)

Alle Arbeitnehmer müssen bei der Sosyal Güvenlik Kurumu (SGK) angemeldet werden. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen und umfassen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

6.5 Entsendung deutscher Mitarbeiter

Für die Entsendung von Mitarbeitern nach Türkei gilt:

  • Arbeitsgenehmigung erforderlich (Ausnahme: kurzfristige Einsätze).

  • Sozialversicherungsabkommen Deutschland–Türkei regelt die Beiträge.

  • Doppelbesteuerungsabkommen muss beachtet werden.


7. Steuerrechtliche Aspekte

Das türkische Steuerrecht basiert auf mehreren Einzelgesetzen. Für deutsche Unternehmen sind insbesondere Körperschaftssteuer, Einkommensteuer und Mehrwertsteuer relevant.

7.1 Unternehmensbesteuerung

  • Körperschaftsteuer (Kurumlar Vergisi): Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 25 %.

  • Einkommensteuer (Gelir Vergisi): Für Personengesellschaften oder Einzelunternehmen zwischen 15 % und 40 %.

  • Mehrwertsteuer (KDV): Regelsatz 20 %, ermäßigter Satz 10 % bzw. 1 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen.

7.2 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Zwischen Deutschland und der Türkei besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das verhindern soll, dass Einkünfte doppelt besteuert werden. Es regelt unter anderem:

  • Besteuerung von Unternehmensgewinnen

  • Vermeidung von Doppelbelastungen bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren

  • Regeln für Entsendungen von Mitarbeitern

7.3 Zollrecht und Importregelungen

Da die Türkei Mitglied der Zollunion mit der EU ist, entfällt für viele Industriegüter der Zoll. Allerdings gibt es Ausnahmen, z. B. im Agrarbereich. Unternehmen sollten sich vor Importen rechtlich beraten lassen.


8. Compliance und rechtliche Risiken

Internationale Unternehmen stehen in der Türkei vor speziellen Compliance-Herausforderungen. Verstöße können zu Bußgeldern, Strafverfahren oder Reputationsschäden führen.

8.1 Korruptionsprävention

Obwohl die Türkei in den letzten Jahren ihre Antikorruptionsgesetze verschärft hat, bleibt Korruption ein Risikofaktor. Unternehmen sollten interne Compliance-Programme und Whistleblowing-Systeme einführen.

8.2 Datenschutz

Das türkische Datenschutzgesetz KVKK (Kişisel Verilerin Korunması Kanunu) ist an die EU-DSGVO angelehnt, weist aber Unterschiede auf.

  • Unternehmen müssen personenbezogene Daten bei der Behörde VERBIS registrieren.

  • Verstöße können zu hohen Geldstrafen führen.

8.3 Branchenspezifische Regulierungen

Je nach Branche gibt es zusätzliche Vorschriften, z. B.:

  • Banken- und Finanzwesen (BDDK-Regulierung)

  • Energiebranche (EPDK-Genehmigungen)

  • Bau- und Immobiliensektor (Lizenz- und Genehmigungsverfahren)

9. Streitbeilegung und Prozessführung

Deutsche Unternehmen, die in der Türkei tätig sind, müssen mit der Möglichkeit von Konflikten rechnen – sei es mit Geschäftspartnern, Behörden oder Arbeitnehmern. Daher ist es entscheidend, die Mechanismen der Streitbeilegung zu kennen.

9.1 Türkische Gerichte

Das türkische Gerichtssystem besteht aus:

  • Zivilgerichten (Asliye Hukuk Mahkemesi)

  • Handelsgerichten (Asliye Ticaret Mahkemesi) für Handels- und Unternehmensrecht

  • Arbeitsgerichten (İş Mahkemesi) für arbeitsrechtliche Streitigkeiten

  • Verwaltungsgerichte (İdare Mahkemesi) für Auseinandersetzungen mit Behörden

Verfahren dauern in der Türkei oft länger als in Deutschland, weshalb eine gute anwaltliche Prozessstrategie wichtig ist.

9.2 Alternative Streitbeilegung

  • Mediation: In vielen Bereichen vorgeschrieben (z. B. Arbeitsrecht, Handelsstreitigkeiten).

  • Schiedsgerichtsbarkeit: Besonders empfehlenswert für internationale Verträge.

    • Istanbul Arbitration Centre (ISTAC)

    • ICC-Schiedsgericht in Paris

    • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)

9.3 Vollstreckung deutscher Urteile in der Türkei

Nach dem Haager Übereinkommen und bilateralen Abkommen können deutsche Urteile in der Türkei anerkannt und vollstreckt werden – allerdings nur nach gerichtlicher Prüfung durch türkische Gerichte.


10. Praktische Tipps für deutsche Unternehmen

  1. Anwalt frühzeitig einschalten – nicht erst im Streitfall, sondern schon bei Vertragsverhandlungen und Unternehmensgründung.

  2. Zweisprachige Verträge abschließen – idealerweise Deutsch/Türkisch, um Missverständnisse zu vermeiden.

  3. Compliance-Programme einführen – zur Vermeidung von Korruption und Datenschutzverstößen.

  4. Lokale Besonderheiten beachten – kulturelle Unterschiede spielen im Geschäftsleben eine große Rolle.

  5. Steuerliche Beratung nutzen – insbesondere zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.

  6. Arbeitsrecht prüfen – bei Anstellung türkischer Mitarbeiter oder Entsendung von Personal aus Deutschland.

  7. Schiedsgerichtsklauseln in Verträgen einfügen – für schnellere und internationale Konfliktlösung.


11. FAQ – Häufig gestellte Fragen (20 Fragen & Antworten)

  1. Welche Gesellschaftsform ist für deutsche Unternehmen in der Türkei am besten geeignet?
    → Meist die GmbH-ähnliche Limited Şirket.

  2. Wie lange dauert eine Unternehmensgründung in der Türkei?
    → In der Regel 1–3 Wochen.

  3. Benötigt man zwingend einen Anwalt für die Gründung?
    → Ja, die rechtliche Begleitung ist vorgeschrieben und praktisch unerlässlich.

  4. Kann ein deutscher Geschäftsführer eingesetzt werden?
    → Ja, auch Ausländer können Geschäftsführer sein.

  5. Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in der Türkei?
    → Der Satz beträgt derzeit 25 %.

  6. Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?
    → Ja, es verhindert steuerliche Doppelbelastungen.

  7. Müssen Arbeitsverträge auf Türkisch abgeschlossen werden?
    → Ja, Türkisch ist erforderlich, aber eine zweisprachige Version ist ratsam.

  8. Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit in der Türkei?
    → Maximal 45 Stunden.

  9. Welche Kündigungsfristen gelten für Arbeitnehmer?
    → Zwischen 2 und 8 Wochen, je nach Betriebszugehörigkeit.

  10. Sind deutsche Urteile in der Türkei vollstreckbar?
    → Ja, nach Anerkennung durch ein türkisches Gericht.

  11. Welche Rolle spielt Mediation in der Türkei?
    → In vielen Bereichen Pflichtverfahren vor einer Klage.

  12. Kann ein Unternehmen eine Repräsentanz gründen?
    → Ja, allerdings ohne kommerzielle Tätigkeit.

  13. Welche Branchen sind besonders reguliert?
    → Energie, Bauwesen, Banken, Telekommunikation.

  14. Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Türkei?
    → Regelsatz 20 %, ermäßigte Sätze 10 % und 1 %.

  15. Kann ein deutscher Anwalt türkische Firmen vertreten?
    → Nein, es ist ein in der Türkei zugelassener Anwalt erforderlich.

  16. Welche Sprache wird vor Gericht verwendet?
    → Ausschließlich Türkisch.

  17. Wie lange dauern Gerichtsverfahren in der Türkei?
    → Häufig mehrere Jahre, je nach Instanz.

  18. Gibt es Compliance-Vorgaben für Datenschutz?
    → Ja, nach dem Gesetz KVKK müssen Daten registriert werden.

  19. Welche Fehler machen deutsche Unternehmen am häufigsten?
    → Unklare Verträge, fehlende Rechtswahl, keine Berücksichtigung des Arbeitsrechts.

  20. Wie finde ich den richtigen Anwalt in der Türkei?
    → Am besten über spezialisierte Kanzleien mit internationaler Erfahrung.


12. Fazit und Handlungsempfehlungen

Die Türkei bietet deutschen Unternehmen ein enormes wirtschaftliches Potenzial. Damit Investitionen erfolgreich sind, ist eine umfassende rechtliche Beratung unverzichtbar. Von der Gesellschaftsgründung über Vertragsgestaltung bis hin zu Arbeits- und Steuerrecht gibt es zahlreiche Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen.

Ein deutschsprachiger Anwalt in der Türkei kann dabei helfen, rechtliche Risiken zu vermeiden, Prozesse effizient zu gestalten und Konflikte professionell zu lösen. Unternehmen sollten daher bereits vor dem Markteintritt auf juristische Expertise setzen und langfristige Strategien entwickeln.

Handlungsempfehlung:

  • Frühzeitige juristische Beratung einholen

  • Alle Verträge zweisprachig und eindeutig gestalten

  • Steuerliche und arbeitsrechtliche Besonderheiten berücksichtigen

  • Compliance-Strukturen implementieren

  • Schiedsgerichtsklauseln für internationale Verträge nutzen

So können deutsche Unternehmen in der Türkei nachhaltig und rechtssicher erfolgreich sein.

 

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