Wie erfolgt die Forderungseintreibung in der Türkei? – Leitfaden für deutsche Bürger und Unternehmen

Anasayfa | Makaleler
Wie erfolgt die Forderungseintreibung in der Türkei? – Leitfaden für deutsche Bürger und Unternehmen

Wie erfolgt die Forderungseintreibung in der Türkei? – Leitfaden für deutsche Bürger und Unternehmen

Die Türkei gehört seit Jahrzehnten zu den wichtigsten Handelspartnern Deutschlands. Tausende deutsche Unternehmen sind im türkischen Markt aktiv – sei es durch Tochtergesellschaften, Produktionsstätten, Joint Ventures oder als Handelspartner. Das Handelsvolumen zwischen beiden Ländern steigt kontinuierlich, und viele deutsche Unternehmen nutzen die strategisch günstige Lage der Türkei zwischen Europa und Asien, um ihre Waren und Dienstleistungen international zu vertreiben.

Mit diesem wirtschaftlichen Erfolg entstehen jedoch auch Risiken: Nicht immer bezahlen türkische Geschäftspartner ihre Rechnungen rechtzeitig oder überhaupt. Für deutsche Unternehmen stellt sich daher die Frage: Wie läuft die Forderungseintreibung in der Türkei ab? Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn ein Schuldner in der Türkei seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt?

Die Besonderheit für ausländische Gläubiger liegt darin, dass sie nicht nur mit den allgemeinen rechtlichen Vorschriften in der Türkei vertraut sein müssen, sondern auch mit den praktischen Verfahren der Vollstreckung, den Zuständigkeiten der Gerichte und der korrekten Erteilung einer Vollmacht an einen türkischen Anwalt. Denn ohne wirksame Vollmacht kann ein Anwalt in der Türkei keine Forderung gerichtlich geltend machen.

Dieser Leitfaden richtet sich speziell an deutsche Bürger und Unternehmen, die in der Türkei offene Forderungen durchsetzen möchten. Ziel ist es, einen praxisnahen Überblick zu geben – von den rechtlichen Grundlagen über außergerichtliche und gerichtliche Verfahren bis hin zu den formalen Anforderungen bei der Vollmachtserteilung im Ausland.


2. Rechtliche Grundlagen der Forderungseintreibung in der Türkei

Die Forderungseintreibung in der Türkei basiert im Wesentlichen auf zwei Säulen:

  1. dem Türkischen Zivilrecht (Türk Borçlar Kanunu / TBK) und

  2. dem Gesetz über die Zwangsvollstreckung und den Konkurs (İcra ve İflas Kanunu – İİK).

Diese Vorschriften bilden den rechtlichen Rahmen für alle Arten von Inkasso- und Vollstreckungsverfahren in der Türkei.

2.1 Das Türkische Schuldrecht (Türk Borçlar Kanunu – TBK)

Das Schuldrecht (TBK) regelt die zivilrechtlichen Verpflichtungen zwischen Gläubiger und Schuldner. Hierunter fallen:

  • Vertragsrecht: Kauf-, Dienstleistungs- und Werkverträge, die häufig die Grundlage für Forderungen deutscher Unternehmen sind.

  • Verzug des Schuldners: Wenn der Schuldner nicht rechtzeitig zahlt, kann der Gläubiger Schadensersatz und Verzugszinsen verlangen.

  • Schriftformerfordernis: Bei grenzüberschreitenden Geschäften ist die Schriftform besonders wichtig, da türkische Gerichte schriftliche Verträge als Hauptbeweismittel heranziehen.

Für deutsche Unternehmen bedeutet dies: Ein klarer, schriftlicher Vertrag in deutscher und türkischer Sprache ist die wichtigste Grundlage, um Forderungen in der Türkei erfolgreich durchzusetzen.

2.2 Das Gesetz über die Zwangsvollstreckung und den Konkurs (İcra ve İflas Kanunu – İİK)

Das İcra ve İflas Kanunu (İİK) ist das zentrale Gesetz für die Durchsetzung von Forderungen. Es regelt sowohl das gerichtliche Mahnverfahren (ilamsız icra) als auch die Zwangsvollstreckung auf Grundlage eines Gerichtsurteils (ilamlı icra).

Wichtige Aspekte:

  • Ilamsız icra (Mahnverfahren ohne Urteil): Gläubiger können direkt beim Vollstreckungsamt (İcra Dairesi) eine Zahlungsaufforderung gegen den Schuldner beantragen. Dies ist ein schnelles Verfahren, das keine vorherige Klage erfordert.

  • İlamlı icra (Vollstreckung mit Urteil): Liegt bereits ein Urteil oder ein Vollstreckungstitel vor (z. B. ein deutsches Urteil, das in der Türkei anerkannt wurde), erfolgt die Vollstreckung auf Grundlage dieses Titels.

  • Konkursverfahren (İflas): Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, kann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden.

2.3 Zuständige Behörden und Gerichte

Die Zuständigkeit hängt von der Art des Verfahrens ab:

  • İcra Dairesi (Vollstreckungsamt): Zuständig für Mahnverfahren, Pfändungen und Vollstreckungsmaßnahmen.

  • Asliye Hukuk Mahkemesi (Zivilgerichte erster Instanz): Zuständig für zivilrechtliche Streitigkeiten, wenn der Schuldner Widerspruch gegen ein Mahnverfahren einlegt.

  • Asliye Ticaret Mahkemesi (Handelsgerichte): Zuständig bei handelsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere zwischen Unternehmen.

Für deutsche Unternehmen ist es wichtig zu wissen, dass Verfahren in der Türkei grundsätzlich schriftlich geführt werden und die Gerichte großen Wert auf notariell beglaubigte Unterlagen und Übersetzungen legen.

2.4 Verhältnis zu deutschem Recht

Viele deutsche Unternehmen gehen irrtümlich davon aus, dass ein deutsches Urteil automatisch auch in der Türkei vollstreckbar ist. Das ist nicht der Fall.

  • Damit ein deutsches Urteil in der Türkei vollstreckt werden kann, muss zunächst ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren (tanıma ve tenfiz davası) vor türkischen Gerichten durchgeführt werden.

  • Erst nach erfolgreicher Anerkennung kann auf Grundlage dieses Urteils in der Türkei eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

2.5 Bedeutung der Vollmacht (Vekaletname)

Ein zentrales Element bei der Forderungseintreibung ist die Vollmachtserteilung an einen türkischen Anwalt. Ohne eine ordnungsgemäß erteilte Vollmacht kann der Anwalt keine Anträge beim Vollstreckungsamt stellen oder Klagen einreichen.

  • Vollmachten müssen den türkischen Formvorschriften entsprechen.

  • Fehler bei der Ausstellung im Ausland (z. B. fehlende Apostille oder falsche Übersetzung) führen dazu, dass die Vollmacht in der Türkei ungültig ist.

3. Forderungseintreibung außergerichtlich

Bevor Gläubiger in der Türkei den gerichtlichen Weg einschlagen, wird in vielen Fällen versucht, die Forderung außergerichtlich beizutreiben. Dieser Ansatz spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern bietet auch die Möglichkeit, die Geschäftsbeziehung zum Schuldner – soweit gewünscht – aufrechtzuerhalten.

Für deutsche Unternehmen und Privatpersonen ist es wichtig zu verstehen, welche außergerichtlichen Instrumente das türkische Recht vorsieht und wie diese in der Praxis funktionieren.


3.1 Mahnung und Zahlungsaufforderung (İhtarname)

Das wichtigste außergerichtliche Mittel ist die schriftliche Mahnung, die in der Türkei als İhtarname bezeichnet wird.

  • Form: Eine İhtarname ist ein offizielles Schreiben, das in der Regel über einen türkischen Notar zugestellt wird. Dadurch erhält das Dokument Beweiskraft und kann später vor Gericht verwendet werden.

  • Inhalt: Die Mahnung muss die genaue Forderung (Hauptforderung, Zinsen, Vertragsstrafe etc.), die Zahlungsfrist und die rechtlichen Konsequenzen bei Nichtzahlung enthalten.

  • Fristsetzung: Üblicherweise wird dem Schuldner eine Frist von 7 bis 30 Tagen gesetzt.

  • Wirkung: In vielen Fällen führt schon die Zustellung einer notariellen Mahnung dazu, dass der Schuldner die Forderung begleicht, da er mit gerichtlichen Schritten rechnen muss.

Praxisbeispiel:
Ein deutsches Maschinenbauunternehmen verkauft Ersatzteile an einen türkischen Händler. Der Händler zahlt die Rechnung trotz mehrfacher Erinnerungen nicht. In diesem Fall beauftragt das Unternehmen einen Anwalt in der Türkei, der über einen Notar eine İhtarname zustellen lässt. Oft zeigt schon dieser Schritt Wirkung, da der Schuldner merkt, dass es der Gläubiger ernst meint.


3.2 Verhandlungen und Vergleich (Uzlaşma)

In der Türkei ist es üblich, dass Gläubiger und Schuldner vor einem Gerichtsverfahren versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dies geschieht häufig in Form von direkten Verhandlungen oder über die Anwälte beider Seiten.

  • Zahlungspläne: Häufig werden Ratenzahlungen oder Stundungsvereinbarungen getroffen.

  • Vergleichszahlungen: Gläubiger akzeptieren manchmal einen Teilbetrag, um ein langwieriges Verfahren zu vermeiden.

  • Vorteile: Beide Seiten sparen Zeit, Prozesskosten und vermeiden einen Imageschaden.

Deutsche Unternehmen sollten jedoch darauf achten, dass Vergleichsvereinbarungen schriftlich fixiert und möglichst notariell beglaubigt werden. Nur so kann der Vergleich im Streitfall vor Gericht durchgesetzt werden.


3.3 Pflicht zur Mediation bei bestimmten Streitigkeiten (Arabuluculuk)

Seit einigen Jahren gibt es in der Türkei die gesetzliche Pflicht, bei bestimmten Streitigkeiten zunächst ein Mediationsverfahren (Arabuluculuk) durchzuführen, bevor eine Klage eingereicht werden darf.

3.3.1 Anwendungsbereiche

  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten: z. B. Kündigungen, Lohnforderungen, Abfindungen

  • Handelsrechtliche Streitigkeiten: z. B. Zahlungsansprüche zwischen Unternehmen

  • Mietrechtliche Streitigkeiten: insbesondere zwischen Vermieter und Mieter

3.3.2 Ablauf des Mediationsverfahrens

  1. Antragstellung: Der Gläubiger oder sein Anwalt stellt beim zuständigen Mediationsbüro (Arabuluculuk Bürosu) einen Antrag.

  2. Bestellung eines Mediators: Ein staatlich anerkannter Mediator wird bestimmt.

  3. Verhandlungsgespräche: Beide Parteien treffen sich beim Mediator. Hier besteht Anwesenheitspflicht.

  4. Ergebnis:

    • Vergleich: Kommt es zu einer Einigung, wird diese schriftlich protokolliert und hat die Wirkung eines vollstreckbaren Titels.

    • Keine Einigung: Der Mediator stellt eine Bescheinigung aus, mit der der Gläubiger anschließend Klage erheben darf.

3.3.3 Bedeutung für deutsche Gläubiger

Für deutsche Unternehmen ist wichtig:

  • Ohne vorheriges Mediationsverfahren wird die Klage vom Gericht nicht angenommen.

  • Ein in der Mediation erzielter Vergleich kann direkt vollstreckt werden, ohne dass ein separates Gerichtsverfahren notwendig ist.

  • Mediationsverfahren sind in der Regel deutlich schneller und kostengünstiger als Gerichtsverfahren.


3.4 Vorteile außergerichtlicher Einigung

Die außergerichtliche Forderungseintreibung bietet zahlreiche Vorteile:

  • Zeitersparnis: Gerichtsverfahren in der Türkei können Monate oder sogar Jahre dauern.

  • Kostenersparnis: Notarkosten und Mediationskosten sind erheblich geringer als Gerichts- und Anwaltskosten.

  • Flexibilität: Gläubiger können Zahlungspläne, Stundungen oder Vergleiche individuell aushandeln.

  • Geschäftsbeziehungen: Eine außergerichtliche Lösung ermöglicht es, die Geschäftsbeziehung zum Schuldner unter Umständen fortzusetzen.


3.5 Risiken und Grenzen außergerichtlicher Maßnahmen

Trotz ihrer Vorteile haben außergerichtliche Verfahren auch Grenzen:

  • Unkooperative Schuldner: Wenn der Schuldner jede Kommunikation verweigert, führt auch die beste Mahnung nicht zum Erfolg.

  • Verjährung: Auch während außergerichtlicher Verhandlungen läuft die Verjährungsfrist weiter. Gläubiger sollten daher aufpassen, ihre Forderungen rechtzeitig gerichtlich geltend zu machen.

  • Täuschung durch Schuldner: Manchmal nutzen Schuldner Verhandlungen nur, um Zeit zu gewinnen und Vermögenswerte beiseitezuschaffen.

Daher ist es für deutsche Unternehmen und Privatpersonen wichtig, frühzeitig einen erfahrenen türkischen Anwalt einzuschalten, der die Situation realistisch einschätzt und die geeignete Strategie wählt.


3.6 Zusammenfassung

Die außergerichtliche Forderungseintreibung in der Türkei umfasst im Wesentlichen:

  • İhtarname (notarielle Mahnung)

  • Direkte Verhandlungen und Vergleich

  • Verpflichtende Mediation (Arabuluculuk)

Für deutsche Unternehmen ist es entscheidend, diese Schritte zu kennen und richtig einzusetzen. In vielen Fällen kann schon eine professionelle Mahnung oder ein Mediationsverfahren zum Erfolg führen – ohne die Notwendigkeit eines langwierigen Gerichtsprozesses.

4. Gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren in der Türkei

Wenn außergerichtliche Maßnahmen wie Mahnung, Vergleich oder Mediation nicht zum gewünschten Ergebnis führen, bleibt als nächster Schritt das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren. In der Türkei ist dieses Verfahren sehr systematisch geregelt und bietet dem Gläubiger verschiedene Instrumente, um seine Forderungen durchzusetzen.


4.1 Grundlagen: Ilamsız İcra (Mahnverfahren ohne Urteil)

Das sogenannte ilamsız icra ist ein gerichtliches Mahnverfahren, das ohne vorheriges Urteil eingeleitet werden kann. Es dient dazu, Geldforderungen auf schnelle Weise geltend zu machen.

4.1.1 Antragstellung beim İcra Dairesi

  • Zuständig ist das örtliche Vollstreckungsamt (İcra Dairesi).

  • Der Antrag kann von einem Anwalt gestellt werden, der mit einer gültigen Vollmacht ausgestattet ist.

  • Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift des Gläubigers und Schuldners

    • Höhe der Forderung (Hauptforderung, Zinsen, Nebenkosten)

    • Rechtsgrund der Forderung (z. B. Kaufvertrag, Dienstleistungsvertrag, Darlehen)

4.1.2 Zahlungsaufforderung

Nach Eingang des Antrags erlässt das Vollstreckungsamt eine Zahlungsaufforderung (Ödeme Emri), die dem Schuldner zugestellt wird.

  • Der Schuldner hat 7 Tage Zeit, die Forderung entweder zu begleichen oder Widerspruch einzulegen.

  • Legt er keinen Widerspruch ein, wird die Forderung rechtskräftig und vollstreckbar.

  • Zahlt er nicht, kann der Gläubiger sofort Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragen (Pfändung, Kontosperre etc.).

4.1.3 Widerspruch des Schuldners

Wenn der Schuldner innerhalb von 7 Tagen Widerspruch (İtiraz) einlegt, wird das Verfahren gestoppt.

  • In diesem Fall muss der Gläubiger Klage erheben, um seine Forderung nachzuweisen.

  • Zuständig sind die Zivil- oder Handelsgerichte.

  • Der Prozess kann sich dadurch erheblich verlängern.


4.2 Ilamlı İcra (Vollstreckung mit Urteil)

Liegt bereits ein rechtskräftiges Urteil oder ein anderer vollstreckbarer Titel vor, kommt das Verfahren des ilamlı icra zur Anwendung.

4.2.1 Vollstreckung inländischer Urteile

  • Urteile türkischer Gerichte können direkt vollstreckt werden.

  • Der Gläubiger stellt beim İcra Dairesi einen Antrag auf Vollstreckung (İcra Takibi).

  • Danach können sofort Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden.

4.2.2 Vollstreckung ausländischer Urteile

Deutsche Unternehmen müssen beachten, dass ein deutsches Urteil nicht automatisch in der Türkei vollstreckbar ist.

  • Zunächst muss ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren (Tanıma ve Tenfiz Davası) vor türkischen Gerichten durchgeführt werden.

  • Erst wenn das türkische Gericht das deutsche Urteil anerkennt, kann eine Vollstreckung eingeleitet werden.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Das ausländische Urteil darf nicht gegen die öffentliche Ordnung in der Türkei verstoßen.

  • Gegenseitigkeit (Reziprozität) zwischen den Staaten muss gegeben sein – zwischen Deutschland und der Türkei ist dies der Fall.


4.3 Ablauf des Vollstreckungsverfahrens

4.3.1 Antragstellung

Der Anwalt des Gläubigers reicht beim İcra Dairesi einen Antrag ein. Er fügt das Urteil oder den Titel bei und beantragt die Vollstreckung.

4.3.2 Zustellung an den Schuldner

Das Vollstreckungsamt stellt dem Schuldner den Vollstreckungsbefehl zu. Dieser hat in der Regel keine Möglichkeit mehr, die Forderung inhaltlich zu bestreiten, da bereits ein Urteil vorliegt.

4.3.3 Zwangsmaßnahmen

Wenn der Schuldner weiterhin nicht zahlt, kann der Anwalt des Gläubigers folgende Maßnahmen beantragen:

  • Pfändung von Bankkonten

  • Beschlagnahme von Immobilien oder beweglichen Sachen

  • Zwangsversteigerung von Vermögenswerten

  • Lohnpfändung


4.4 Besonderheiten im türkischen Mahnverfahren

4.4.1 Kurze Fristen

Die Fristen im türkischen Vollstreckungsverfahren sind sehr kurz (7 Tage für Widerspruch). Das bedeutet, dass Gläubiger oft schneller zu einem vollstreckbaren Titel gelangen als in Deutschland.

4.4.2 Rolle des Anwalts

Ausländische Gläubiger können ein Mahnverfahren nicht selbst einleiten. Es ist zwingend erforderlich, einen Anwalt in der Türkei zu beauftragen, der über eine gültige Vollmacht verfügt.

4.4.3 Schriftlichkeit

Das Verfahren ist stark formalisiert. Jede Einreichung muss schriftlich erfolgen und durch beglaubigte Unterlagen gestützt sein.

4.4.4 Sprachliche Anforderungen

Dokumente in deutscher Sprache müssen durch einen vereidigten Übersetzer ins Türkische übersetzt und von einem Notar oder Konsulat beglaubigt werden.


4.5 Vorteile und Nachteile gerichtlicher Verfahren

Vorteile

  • Schnelligkeit: Das Mahnverfahren ohne Urteil kann innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein.

  • Effektivität: Durch das Vollstreckungsamt können Schuldner zur Zahlung gezwungen werden.

  • Rechtssicherheit: Urteile und vollstreckbare Titel bieten eine klare Rechtsgrundlage.

Nachteile

  • Kosten: Gerichtskosten, Vollstreckungsgebühren und Anwaltskosten können erheblich sein.

  • Widerspruchsrisiko: Legt der Schuldner Widerspruch ein, verlängert sich das Verfahren erheblich.

  • Komplexität: Für ausländische Gläubiger sind die formalen Anforderungen oft schwer zu überblicken.


4.6 Zusammenfassung

Das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren in der Türkei gliedert sich in zwei Hauptarten:

  • Ilamsız icra: Mahnverfahren ohne Urteil, besonders geeignet für unbestrittene Geldforderungen.

  • Ilamlı icra: Vollstreckung mit Urteil oder vollstreckbarem Titel, auch für ausländische Urteile nach Anerkennung.

Für deutsche Bürger und Unternehmen ist dieses Verfahren ein wichtiges Instrument, um offene Forderungen in der Türkei erfolgreich durchzusetzen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt jedoch darin, die formalen Anforderungen strikt einzuhalten und einen erfahrenen türkischen Anwalt mit der Durchführung zu beauftragen.

5. Gerichtliche Klageverfahren in der Türkei

Nicht immer ist das Mahn- oder Vollstreckungsverfahren ausreichend, um eine Forderung erfolgreich durchzusetzen. Wenn der Schuldner Widerspruch einlegt oder die Forderung von Anfang an bestritten wird, bleibt nur der Weg über ein gerichtliches Klageverfahren. Für deutsche Unternehmen und Privatpersonen ist es wichtig, die Besonderheiten des türkischen Gerichtssystems, die Abläufe sowie die Chancen und Risiken genau zu kennen.


5.1 Zuständige Gerichte

5.1.1 Zivilgerichte (Asliye Hukuk Mahkemesi)

Zivilgerichte sind zuständig für allgemeine privatrechtliche Streitigkeiten, etwa bei:

  • unbezahlten Rechnungen,

  • Darlehensrückforderungen,

  • Schadensersatzansprüchen.

Hierbei handelt es sich um die „normalen“ Gerichte, die für Fälle zuständig sind, die nicht ausdrücklich in die Zuständigkeit der Handels- oder Arbeitsgerichte fallen.

5.1.2 Handelsgerichte (Asliye Ticaret Mahkemesi)

Für Streitigkeiten zwischen Unternehmen – insbesondere bei Handelsverträgen, Gesellschaftsrecht und Wechselgeschäften – sind die Handelsgerichte zuständig.

  • Handelsgerichte sind oft besser mit komplexen wirtschaftlichen Fragestellungen vertraut.

  • Für deutsche Unternehmen mit Geschäftspartnern in der Türkei sind diese Gerichte regelmäßig der wichtigste Ansprechpartner.

5.1.3 Arbeitsgerichte (İş Mahkemesi)

Geht es um arbeitsrechtliche Ansprüche (z. B. ausstehende Gehälter oder Abfindungen), ist das Arbeitsgericht zuständig. Für Unternehmen, die in der Türkei Niederlassungen haben, ist dies besonders relevant.


5.2 Ablauf eines Klageverfahrens

Der Ablauf eines Klageverfahrens in der Türkei unterscheidet sich in einigen Punkten vom deutschen Verfahren.

5.2.1 Klageeinreichung

  • Die Klage wird schriftlich beim zuständigen Gericht eingereicht.

  • Sie muss den Sachverhalt, die Beweismittel und die konkrete Forderung enthalten.

  • Alle Dokumente in deutscher Sprache müssen ins Türkische übersetzt und notariell beglaubigt werden.

5.2.2 Zustellung der Klage

Das Gericht stellt die Klage dem Beklagten zu. Dieser hat dann eine bestimmte Frist (meist 2 Wochen), um schriftlich Stellung zu nehmen.

5.2.3 Beweisaufnahme

Die türkischen Gerichte legen großen Wert auf schriftliche Beweise. Mündliche Aussagen spielen eine untergeordnete Rolle. Typische Beweismittel sind:

  • Verträge

  • Rechnungen

  • Lieferscheine

  • E-Mail-Korrespondenz

  • Zeugenaussagen (selten ausschlaggebend)

5.2.4 Verhandlung und Urteil

  • Die Gerichtsverhandlungen sind meist kurz und formell.

  • Das Gericht prüft die Unterlagen, hört die Parteien an und verkündet nach einigen Terminen das Urteil.

  • Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls und der Auslastung des Gerichts ab.


5.3 Dauer eines Klageverfahrens

Die Dauer eines Verfahrens in der Türkei kann sehr unterschiedlich sein:

  • Einfache Verfahren: 6–12 Monate

  • Komplexe Handelsstreitigkeiten: 1–3 Jahre

  • Berufungsverfahren: zusätzliche 1–2 Jahre

Im Vergleich zu Deutschland sind die Verfahren in der Türkei zwar oft etwas schneller, können sich aber bei umfangreicher Beweisaufnahme erheblich verzögern.


5.4 Rechtsmittel

5.4.1 Berufung (İstinaf)

Urteile der ersten Instanz können vor den Regionales Berufungsgerichte (Bölge Adliye Mahkemesi) angefochten werden.

  • Prüfung von Sachverhalt und Recht.

  • Dauer: 6–18 Monate.

5.4.2 Revision (Temyiz)

Gegen Urteile der Berufungsgerichte kann beim Kassationsgerichtshof (Yargıtay) Revision eingelegt werden.

  • Prüfung nur auf Rechtsfehler.

  • Dauer: 1–2 Jahre.


5.5 Risiken für deutsche Unternehmen

Für deutsche Gläubiger bergen Klageverfahren in der Türkei einige spezifische Risiken:

  • Sprachbarriere: Alle Unterlagen müssen ins Türkische übersetzt werden. Fehlerhafte Übersetzungen können zum Verlust des Prozesses führen.

  • Formfehler: Strenge Formvorschriften erfordern anwaltliche Betreuung durch einen in der Türkei zugelassenen Anwalt.

  • Kostenrisiko: Verliert der Kläger, muss er die Kosten des Verfahrens und die Anwaltskosten der Gegenseite tragen.

  • Lange Dauer: Verfahren können sich über mehrere Instanzen hinweg jahrelang hinziehen.


5.6 Chancen für Gläubiger

Trotz dieser Risiken bieten Klageverfahren für Gläubiger auch Vorteile:

  • Rechtssicherheit: Ein Urteil ist eine klare Grundlage für die Vollstreckung.

  • Signalwirkung: Schuldner, die bislang nicht gezahlt haben, sehen sich mit einem Urteil oft unter Druck gesetzt.

  • Internationale Anerkennung: Ein türkisches Urteil kann in vielen anderen Staaten leichter anerkannt werden als ein deutsches Urteil.


5.7 Praxisempfehlungen für deutsche Unternehmen

Um in der Türkei erfolgreich Klage zu führen, sollten deutsche Unternehmen folgende Punkte beachten:

  1. Verträge sorgfältig aufsetzen: Schon vor Abschluss eines Geschäfts sollte klar geregelt sein, welches Gericht zuständig ist und welches Recht gilt.

  2. Dokumentation sichern: Rechnungen, Liefernachweise und Schriftwechsel sollten gut aufbewahrt und ins Türkische übersetzt werden.

  3. Anwalt in der Türkei einschalten: Ohne ortskundigen Anwalt sind Klageverfahren praktisch unmöglich.

  4. Vollmacht korrekt erteilen: Eine formfehlerhafte Vollmacht führt dazu, dass der Anwalt nicht tätig werden kann.

  5. Strategie abwägen: In manchen Fällen ist ein Vergleich sinnvoller als ein langwieriges Gerichtsverfahren.


5.8 Zusammenfassung

Das gerichtliche Klageverfahren in der Türkei ist für deutsche Bürger und Unternehmen ein zentrales Instrument, um offene Forderungen durchzusetzen, wenn außergerichtliche Maßnahmen oder Mahnverfahren nicht ausreichen.

  • Zuständig sind je nach Fall die Zivil-, Handels- oder Arbeitsgerichte.

  • Verfahren sind stark schriftlich geprägt und erfordern eine präzise Dokumentation.

  • Dauer und Kosten können erheblich sein, aber das Ergebnis – ein vollstreckbares Urteil – bietet eine solide Grundlage für die Zwangsvollstreckung.

Für deutsche Unternehmen gilt daher: Eine gute Vorbereitung, saubere Vertragsgestaltung und die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen türkischen Anwalt sind die Schlüssel zum Erfolg.

6. Zwangsvollstreckung (Zwangsmaßnahmen in der Türkei)

Sobald ein Gläubiger über einen vollstreckbaren Titel verfügt – sei es durch ein gerichtliches Mahnverfahren, ein Urteil oder einen notariell beurkundeten Vergleich – kann er die Zwangsvollstreckung (İcra Takibi) in der Türkei betreiben. Das türkische Recht sieht dafür verschiedene Maßnahmen vor, mit denen Schuldner effektiv unter Druck gesetzt werden können.

Für deutsche Unternehmen ist es entscheidend zu verstehen, welche Zwangsmaßnahmen existieren, wie diese ablaufen und welche Besonderheiten im Vergleich zum deutschen Recht bestehen.


6.1 Allgemeine Grundlagen

  • Zuständig für die Zwangsvollstreckung sind die İcra Daireleri (Vollstreckungsämter).

  • Der Antrag muss durch einen Anwalt gestellt werden, der über eine gültige Vollmacht verfügt.

  • Nach Einreichung des Antrags erlässt das Vollstreckungsamt konkrete Pfändungsbeschlüsse, die dann umgesetzt werden.

  • Zwangsvollstreckung kann sowohl gegen natürliche Personen (Privatpersonen) als auch gegen juristische Personen (Unternehmen) betrieben werden.


6.2 Pfändung von Bankkonten

Eine der effektivsten Maßnahmen ist die Pfändung von Bankkonten des Schuldners.

Ablauf

  1. Der Anwalt beantragt beim Vollstreckungsamt die Pfändung der Bankkonten.

  2. Das Vollstreckungsamt informiert die entsprechenden Banken elektronisch (durch das UYAP-System, ein zentrales Justiz-IT-System).

  3. Die Bank ist verpflichtet, vorhandene Guthaben sofort zu sperren und an das Vollstreckungsamt zu überweisen.

Besonderheiten

  • Alle türkischen Banken sind mit dem UYAP-System verbunden, sodass Pfändungen in der Regel schnell und effektiv durchgeführt werden.

  • Konten in Fremdwährung (z. B. Euro oder US-Dollar) können ebenfalls gepfändet werden.

  • Gemeinschaftskonten können nur eingeschränkt gepfändet werden, wenn der Schuldner nachweislich Mitinhaber ist.

Praxisrelevanz:
Für deutsche Gläubiger ist die Kontopfändung meist der schnellste Weg, um offene Forderungen beizutreiben.


6.3 Pfändung von Immobilien (Grundstücken und Gebäuden)

Eine weitere Möglichkeit ist die Zwangsvollstreckung in Immobilien des Schuldners.

Ablauf

  1. Der Anwalt beantragt beim Vollstreckungsamt die Eintragung einer Pfändung im Grundbuch (Tapu Sicili).

  2. Das Grundbuchamt vermerkt die Pfändung, sodass der Schuldner die Immobilie nicht mehr verkaufen oder belasten kann.

  3. Falls der Schuldner weiterhin nicht zahlt, kann das Vollstreckungsamt die Immobilie zwangsversteigern lassen.

Besonderheiten

  • Immobilien können nur über eine öffentliche Versteigerung verkauft werden.

  • Der Erlös wird nach Abzug der Kosten an den Gläubiger ausgezahlt.

  • Die Versteigerung kann sich über mehrere Monate hinziehen, da Gutachten und Bekanntmachungen erforderlich sind.


6.4 Pfändung von beweglichen Sachen

Auch Fahrzeuge, Maschinen, Warenlager oder andere bewegliche Güter des Schuldners können gepfändet werden.

  • Fahrzeuge werden in das amtliche Fahrzeugregister (Trafik Sicili) eingetragen.

  • Das Vollstreckungsamt kann die Herausgabe anordnen und das Fahrzeug öffentlich versteigern lassen.

  • Maschinen oder Warenlager werden beschlagnahmt und ggf. direkt vor Ort versiegelt.

Besonders in Handelsstreitigkeiten kann diese Maßnahme wirksam sein, da Schuldner ohne ihre Maschinen oder Warenlager häufig nicht weiterarbeiten können.


6.5 Lohn- und Gehaltspfändung

Bei natürlichen Personen ist die Pfändung des Arbeitseinkommens ein gängiges Mittel.

  • Der Arbeitgeber wird verpflichtet, einen Teil des Gehalts direkt an das Vollstreckungsamt abzuführen.

  • Unpfändbare Beträge, die dem Existenzminimum dienen, sind gesetzlich geschützt.

  • Die Pfändungsquote beträgt in der Regel bis zu 25 % des Nettoeinkommens.


6.6 Unternehmenspfändung und Konkursverfahren

Wenn der Schuldner ein Unternehmen ist, können zusätzlich weitergehende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Pfändung von Gesellschaftsanteilen: Geschäftsanteile können beschlagnahmt und versteigert werden.

  • Konkursantrag (İflas): Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, kann das Insolvenzgericht die Eröffnung eines Konkursverfahrens anordnen.

    • Dabei wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt.

    • Das Vermögen des Unternehmens wird verwertet und die Gläubiger anteilig befriedigt.


6.7 Zeitlicher Ablauf der Zwangsvollstreckung

Die Dauer hängt von der Maßnahme ab:

  • Kontopfändung: wenige Tage bis Wochen

  • Fahrzeug- oder Warenpfändung: einige Wochen

  • Immobilienversteigerung: mehrere Monate bis über ein Jahr

  • Konkursverfahren: oft 2–3 Jahre


6.8 Kosten der Zwangsvollstreckung

Die Kosten der Vollstreckung setzen sich zusammen aus:

  • Gebühren des Vollstreckungsamtes,

  • Gerichtskosten (z. B. bei Immobilienversteigerungen),

  • Anwaltsgebühren (abhängig von der Forderungshöhe).

Die Kosten trägt zunächst der Gläubiger, sie werden jedoch später vom Schuldner eingefordert.


6.9 Grenzen der Zwangsvollstreckung

Bestimmte Vermögenswerte sind in der Türkei unpfändbar, zum Beispiel:

  • Gegenstände des täglichen Bedarfs,

  • Werkzeuge und Geräte, die für die Berufsausübung notwendig sind,

  • Teile des Einkommens, die dem Existenzminimum dienen.

Dies ähnelt den Regelungen in Deutschland und dient dem Schutz des Schuldners.


6.10 Strategische Überlegungen für deutsche Unternehmen

Für deutsche Unternehmen gilt es, die richtige Zwangsmaßnahme auszuwählen:

  • Kontopfändung ist schnell und effektiv.

  • Immobilienpfändung eignet sich bei Schuldnern mit Grundbesitz.

  • Waren- und Maschinenpfändung setzt Schuldner im Handel unter Druck.

  • Lohnpfändung ist sinnvoll bei Privatpersonen.

  • Konkursverfahren bietet sich an, wenn der Schuldner offensichtlich zahlungsunfähig ist.

Die Wahl hängt von der Vermögenslage des Schuldners ab. Deshalb ist es ratsam, vorher eine Vermögensrecherche durchzuführen.


6.11 Zusammenfassung

Die Zwangsvollstreckung in der Türkei bietet vielfältige Möglichkeiten, offene Forderungen beizutreiben:

  • Pfändung von Bankkonten, Immobilien, Fahrzeugen und Gehältern

  • Beschlagnahme von Unternehmensanteilen

  • Konkursverfahren bei Zahlungsunfähigkeit

Für deutsche Gläubiger ist entscheidend, dass die Verfahren zwar effektiv, aber auch formal streng geregelt sind. Eine enge Zusammenarbeit mit einem türkischen Anwalt ist daher unerlässlich.

7. Kosten und Dauer des Verfahrens

Für deutsche Bürger und Unternehmen, die in der Türkei offene Forderungen durchsetzen möchten, sind zwei Fragen besonders wichtig: Wie lange dauert das Verfahren? und Welche Kosten entstehen dabei?. Beide Faktoren sind entscheidend für die Entscheidung, ob sich ein gerichtliches Vorgehen lohnt oder ob ein außergerichtlicher Vergleich vorzuziehen ist.


7.1 Gerichtskosten und Gebühren

Die Kosten eines Verfahrens in der Türkei setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen.

7.1.1 Gerichtsgebühren

  • Bei Klageeinreichung fällt eine Klagegebühr (harç) an.

  • Diese beträgt in der Regel 6,83 % der Forderungssumme (Stand 2025), wobei ein Teil bei Einreichung gezahlt wird und der Rest nach Abschluss des Verfahrens.

  • Bei Vollstreckungsverfahren (İcra Takibi) sind die Gebühren niedriger, da es sich um standardisierte Verfahren handelt.

7.1.2 Vollstreckungsgebühren

  • Für Maßnahmen wie Kontopfändung, Fahrzeugpfändung oder Immobilienbeschlagnahme fallen separate Gebühren beim Vollstreckungsamt an.

  • Diese bewegen sich meist zwischen 0,5 % und 3 % der Forderungssumme.

7.1.3 Sachverständigen- und Gutachterkosten

Bei komplizierten Fällen (z. B. bei Bausachen oder umfangreichen Handelsstreitigkeiten) kann das Gericht Sachverständige beauftragen.

  • Die Kosten trägt zunächst der Kläger.

  • Je nach Fachgebiet liegen die Honorare zwischen 500 EUR und 5.000 EUR.

7.1.4 Übersetzungs- und Notarkosten

Da alle Dokumente in türkischer Sprache vorliegen müssen, entstehen Kosten für:

  • beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer,

  • notarielle Beglaubigungen in der Türkei oder beim türkischen Konsulat im Ausland.

Diese Zusatzkosten werden von vielen deutschen Unternehmen unterschätzt.


7.2 Anwaltskosten

Die Anwaltskosten in der Türkei richten sich nach der Anwaltsgebührenordnung (Avukatlık Asgari Ücret Tarifesi), die jährlich vom türkischen Anwaltsverband (Türkiye Barolar Birliği) festgelegt wird.

7.2.1 Mindestgebühren

  • Für Klageverfahren sind Mindestgebühren vorgesehen, die sich nach dem Streitwert richten.

  • Beispiel: Bei einer Forderung von 100.000 EUR können die Mindestgebühren zwischen 3.000 EUR und 6.000 EUR liegen.

7.2.2 Vereinbarungen mit dem Anwalt

  • Neben der gesetzlichen Mindestgebühr können individuelle Honorarvereinbarungen getroffen werden.

  • Viele Anwälte bieten pauschale Vergütungen oder erfolgsabhängige Modelle an.

7.2.3 Kostenerstattung

  • Gewinnt der Kläger den Prozess, muss der Schuldner die Anwaltskosten erstatten.

  • Allerdings werden nur die gesetzlichen Mindestgebühren erstattet, nicht höhere Honorarvereinbarungen.


7.3 Dauer der Verfahren

Die Verfahrensdauer ist einer der kritischsten Punkte.

7.3.1 Außergerichtliche Verfahren

  • Mahnung (İhtarname): wenige Wochen

  • Mediation (Arabuluculuk): 1–3 Monate

7.3.2 Mahn- und Vollstreckungsverfahren

  • Ilamsız icra (ohne Urteil): 2–6 Monate, wenn kein Widerspruch erfolgt.

  • Ilamlı icra (mit Urteil): hängt vom vorherigen Klageverfahren ab, danach wenige Wochen.

7.3.3 Klageverfahren

  • Einfache Streitigkeiten: 6–12 Monate

  • Komplexe Handelsstreitigkeiten: 1–3 Jahre

  • Berufungsverfahren (İstinaf): 1–2 Jahre

  • Revision beim Kassationsgericht (Yargıtay): 1–2 Jahre

Damit kann sich ein Fall in mehreren Instanzen insgesamt bis zu 5 Jahre hinziehen.


7.4 Kosten-Nutzen-Abwägung für deutsche Unternehmen

Vor Einleitung eines Verfahrens sollten deutsche Unternehmen genau kalkulieren, ob sich die Kosten im Verhältnis zur Forderungssumme lohnen.

7.4.1 Niedrige Forderungen

  • Bei Forderungen unter 10.000 EUR ist ein gerichtliches Verfahren oft wirtschaftlich nicht sinnvoll.

  • In solchen Fällen sind außergerichtliche Lösungen (Mahnung, Vergleich) vorzuziehen.

7.4.2 Mittlere Forderungen

  • Bei Forderungen zwischen 10.000 und 100.000 EUR lohnt sich ein gerichtliches Vorgehen, wenn der Schuldner über pfändbares Vermögen verfügt.

7.4.3 Hohe Forderungen

  • Bei Forderungen über 100.000 EUR sind Klagen und Vollstreckungen in der Türkei üblich.

  • Hier ist die Einschaltung eines erfahrenen Anwalts unerlässlich.


7.5 Verjährungsfristen

Ein weiterer Kostenfaktor ist die Verjährung, da verspätete Klagen zu Rechtsverlust führen:

  • Allgemeine Verjährungsfrist: 10 Jahre

  • Handelsgeschäfte: 5 Jahre

  • Arbeitsrechtliche Ansprüche: 5 Jahre

  • Schadensersatzansprüche: 2 Jahre

Unterbrechungen der Verjährung durch Mahnungen oder Klageeinreichungen sind möglich, müssen aber korrekt dokumentiert sein.


7.6 Praktische Tipps zur Kosten- und Zeitkontrolle

Für deutsche Unternehmen empfiehlt es sich:

  1. Vorverfahren nutzen: Mahnungen und Mediation sind kostengünstig und schnell.

  2. Vorab-Vermögensprüfung: Nur klagen, wenn beim Schuldner pfändbares Vermögen vorhanden ist.

  3. Anwaltsvertrag klar regeln: Pauschalen oder Ratenzahlungen können Planungssicherheit schaffen.

  4. Strategische Abwägung: Manchmal ist ein Vergleich günstiger als ein jahrelanges Verfahren.

  5. Dokumentation optimieren: Vollständige Unterlagen vermeiden Verzögerungen und Zusatzkosten.


7.7 Zusammenfassung

  • Kosten: Gerichtsgebühren, Vollstreckungskosten, Anwaltsgebühren, Übersetzungen und Gutachterhonorare summieren sich schnell.

  • Dauer: Verfahren reichen von wenigen Wochen (Mahnverfahren) bis zu mehreren Jahren (Klage mit Berufung und Revision).

  • Wirtschaftlichkeit: Deutsche Unternehmen sollten vorab prüfen, ob Aufwand und Nutzen in einem sinnvollen Verhältnis stehen.

👉 Mit einer guten Vorbereitung, klaren Verträgen und der Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anwalt in der Türkei lassen sich Kosten und Dauer optimieren.

8. Vollmacht für einen türkischen Anwalt erteilen (Praxisleitfaden)

Für deutsche Unternehmen und Privatpersonen, die in der Türkei Forderungen durchsetzen möchten, ist die Erteilung einer Vollmacht (Vekaletname) an einen türkischen Anwalt unerlässlich. Ohne eine ordnungsgemäß ausgestellte Vollmacht kann ein Anwalt in der Türkei keine Klage einreichen, keine Zwangsvollstreckung beantragen und keine außergerichtlichen Schritte im Namen des Mandanten unternehmen.

Dieser Abschnitt erklärt Schritt für Schritt, wie deutsche Bürger und Unternehmen eine gültige Vollmacht für einen Anwalt in der Türkei erteilen können und welche rechtlichen und praktischen Fallstricke zu beachten sind.


8.1 Vorbereitung der Vollmacht

Bevor Sie eine Vollmacht ausstellen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Liste der gewünschten Befugnisse erstellen

    • Überlegen Sie, welche Handlungen der Anwalt in der Türkei vornehmen soll (z. B. Klageeinreichung, Zwangsvollstreckung, Immobilienangelegenheiten, Ehescheidungsverfahren).

    • Diese Befugnisse müssen ausdrücklich im Vollmachtstext aufgeführt werden.

  2. Schriftliches Vollmachtmuster vorbereiten

    • Es empfiehlt sich, ein von einem türkischen Anwalt vorformuliertes Muster zu verwenden.

    • So wird sichergestellt, dass die Formulierungen den türkischen Anforderungen entsprechen.

  3. Übersetzung in die Landessprache

    • Das Vollmachtsdokument sollte in die Sprache des jeweiligen Notars übersetzt werden.

    • Eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer ist dringend empfohlen, um Missverständnisse und spätere Rechtsverluste zu vermeiden.


8.2 Ausstellung bei einem Notar im Ausland

Wenn Sie sich in Deutschland oder einem anderen Land befinden, können Sie die Vollmacht bei einem örtlichen Notar ausstellen. Dabei sind einige wichtige Punkte zu beachten:

8.2.1 Formale Anforderungen

  • Unterschriften: Alle Seiten des Vollmachtsdokuments müssen vom Vollmachtgeber unterschrieben sein.

  • Notarielle Bestätigung: Der Notar muss jede Seite mit Stempel, Unterschrift oder Siegel versehen.

  • Foto: Wenn die Vollmacht für bestimmte Angelegenheiten (z. B. Scheidung, Immobiliengeschäfte) erteilt wird, ist ein Passfoto erforderlich. Dieses muss vom Notar gestempelt oder unterschrieben werden.

  • Passkopie: Eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des Vollmachtgebers muss beigefügt und vom Notar beglaubigt werden.

  • Art der Vollmacht: Die Vollmacht muss im „Re’sen düzenleme“ (Notariatsvollmacht) erstellt werden. Eine bloße Beglaubigung einer selbst erstellten Vollmacht genügt in der Türkei nicht.

8.2.2 Inhaltliche Anforderungen

  • Die Überschrift sollte idealerweise lauten: „Re’sen düzenleme şeklinde vekaletname“.

  • Alle gewünschten Befugnisse müssen detailliert aufgeführt sein. Allgemeine Formulierungen wie „Der Anwalt darf alle rechtlichen Schritte unternehmen“ sind unzureichend.

  • Typische Befugnisse: Klageerhebung, Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, Empfang von Dokumenten, Zwangsvollstreckungsanträge, Immobiliengeschäfte.


8.3 Apostille oder Konsularbestätigung

Damit die im Ausland ausgestellte Vollmacht in der Türkei anerkannt wird, muss sie zusätzlich legalisiert werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

8.3.1 Apostille-Verfahren

  • Deutschland, Österreich, die Schweiz und alle EU-Mitgliedstaaten sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens.

  • Nach der notariellen Beurkundung muss eine Apostille-Bescheinigung eingeholt werden.

  • Zuständig für die Apostille sind in Deutschland die Landgerichte, in Österreich die Landesgerichte und in der Schweiz die kantonalen Behörden.

  • Mit der Apostille wird bestätigt, dass die notarielle Unterschrift und das Siegel echt sind.

8.3.2 Konsularische Beglaubigung

  • Wenn Sie sich in einem Land befinden, das nicht dem Apostille-Übereinkommen beigetreten ist, muss die Vollmacht vom türkischen Konsulat legalisiert werden.

  • Das Konsulat überprüft die Echtheit der notariellen Beurkundung.

  • In solchen Fällen ist es ratsam, auch den Übersetzer direkt beim Konsulat hinzuzuziehen, um spätere Probleme zu vermeiden.


8.4 Übersetzung ins Türkische

Damit die Vollmacht in der Türkei verwendet werden kann, muss sie ins Türkische übersetzt werden.

  • Die Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden.

  • Anschließend muss sie von einem türkischen Notar oder Konsulat beglaubigt werden.

  • Wichtig: Manche türkische Behörden akzeptieren Übersetzungen auf der Rückseite des Vollmachtsdokuments nicht, sondern verlangen eine separate Übersetzungsurkunde.

Beispiel:
Eine in Frankreich ausgestellte Vollmacht mit Apostille wird nach der Einreise in die Türkei von einem vereidigten Übersetzer ins Türkische übertragen und bei einem Notar in Istanbul beglaubigt. Erst danach ist sie rechtswirksam nutzbar.


8.5 Typische Fehler und deren Folgen

Bei der Ausstellung einer Vollmacht für die Türkei passieren häufig Fehler, die zu erheblichen Rechtsverlusten führen können:

  1. Fehlende Apostille oder Konsularbestätigung → Vollmacht wird in der Türkei nicht anerkannt.

  2. Unzureichende Befugnisse → Der Anwalt kann bestimmte Handlungen (z. B. Zwangsvollstreckung) nicht vornehmen.

  3. Falsche Übersetzung → Bedeutungsverlust oder falsche Rechtswirkung.

  4. Keine Fotos bei Scheidungs- oder Immobilienangelegenheiten → Vollmacht ungültig.

  5. Unvollständige notarielle Beglaubigung → Dokument wird von türkischen Behörden zurückgewiesen.


8.6 Praktische Tipps für deutsche Unternehmen

  1. Vorab Rücksprache mit dem türkischen Anwalt halten: Lassen Sie sich ein Vollmachtmuster zusenden.

  2. Nur vereidigte Übersetzer beauftragen: Dies verhindert Auslegungsfehler.

  3. Rechtzeitig Apostille einholen: Ohne Apostille oder Konsularbestätigung ist das Dokument wertlos.

  4. Original nach Türkei senden: Kopien oder Scans sind nicht ausreichend.

  5. Fotos nicht vergessen: Besonders bei Immobilien oder familienrechtlichen Verfahren.


8.7 Schritt-für-Schritt-Beispiel (Deutschland → Türkei)

  1. Vollmachtmuster vom türkischen Anwalt anfordern.

  2. Dokument ins Deutsche oder Französische übersetzen lassen (für deutschen Notar ausreichend).

  3. Beim Notar unterschreiben und beglaubigen lassen (mit Passkopie und Foto).

  4. Apostille beim zuständigen Landgericht beantragen.

  5. Originaldokument per Kurier in die Türkei senden.

  6. Dort ins Türkische übersetzen lassen und bei einem Notar beglaubigen.

  7. Anwalt kann die Vollmacht nun bei Gericht oder Vollstreckungsamt verwenden.


8.8 Zusammenfassung

Die Erteilung einer Vollmacht an einen türkischen Anwalt ist ein formell anspruchsvoller Prozess, der sorgfältige Vorbereitung erfordert.

  • Notarielle Beurkundung im Ausland

  • Apostille oder konsularische Beglaubigung

  • Beglaubigte Übersetzung ins Türkische

  • Beachtung spezieller Anforderungen (Foto, genaue Befugnisse)

Nur wenn all diese Schritte beachtet werden, ist die Vollmacht in der Türkei rechtsgültig. Für deutsche Unternehmen ist es daher empfehlenswert, eng mit einem türkischen Anwalt zusammenzuarbeiten, der die notwendigen Formulierungen vorgibt und die Vollmacht nach Eingang sofort verwenden kann.

9. Apostille-Verfahren und Legalisierung

Damit eine im Ausland erstellte Vollmacht in der Türkei rechtswirksam wird, genügt die notarielle Beglaubigung allein nicht. Es ist zusätzlich eine Legalisierung erforderlich, die die Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Notars bestätigt. Dies erfolgt entweder durch das Apostille-Verfahren oder – falls das Apostille-Übereinkommen nicht anwendbar ist – durch eine konsularische Beglaubigung.

Für deutsche Unternehmen und Privatpersonen ist dieser Schritt besonders wichtig, da eine Vollmacht ohne korrekte Legalisierung in der Türkei ungültig ist.


9.1 Das Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (1961) regelt die gegenseitige Anerkennung von notariellen Urkunden zwischen den Vertragsstaaten.

  • Deutschland, Österreich, die Schweiz und alle EU-Mitgliedstaaten sind Vertragsstaaten.

  • Auch die Türkei ist dem Übereinkommen beigetreten.

  • Damit genügt in diesen Ländern eine Apostille-Bescheinigung, um die Urkunde in der Türkei nutzbar zu machen.


9.2 Ablauf des Apostille-Verfahrens

9.2.1 Schritt 1: Notarielle Beglaubigung

Zunächst wird die Vollmacht bei einem örtlichen Notar im jeweiligen Land beurkundet.

9.2.2 Schritt 2: Apostille-Bescheinigung

  • In Deutschland sind die Landgerichte zuständig.

  • In Österreich die Landesgerichte.

  • In der Schweiz die kantonalen Staatskanzleien.

Die zuständige Behörde bestätigt mit der Apostille die Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Notars.

9.2.3 Schritt 3: Übersetzung ins Türkische

Die apostillierte Vollmacht muss anschließend ins Türkische übersetzt und von einem türkischen Notar oder Konsulat beglaubigt werden.


9.3 Form und Inhalt der Apostille

Die Apostille ist ein standardisiertes Formular, das Folgendes enthalten muss:

  • Titel: „Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)“

  • Angaben zum Land, in dem die Apostille erteilt wurde

  • Name und Funktion des Unterzeichners (Notar)

  • Ort und Datum der Ausstellung

  • Stempel oder Siegel der zuständigen Behörde

  • Unterschrift des Beamten, der die Apostille ausgestellt hat

Nur wenn diese Angaben vollständig sind, wird die Apostille in der Türkei anerkannt.


9.4 Konsularische Beglaubigung (wenn Apostille nicht möglich ist)

Wenn eine Vollmacht in einem Land ausgestellt wird, das nicht dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten ist, muss die Echtheit der Urkunde durch die türkische Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft) bestätigt werden.

9.4.1 Ablauf

  1. Vollmacht beim örtlichen Notar ausstellen.

  2. Bestätigung durch die zuständige übergeordnete Behörde (z. B. Justizministerium oder Außenministerium).

  3. Vorlage beim türkischen Konsulat, das die Echtheit der Urkunde bestätigt.

9.4.2 Länderbeispiele

  • Viele afrikanische und asiatische Staaten sind keine Vertragsparteien.

  • Auch in diesen Ländern ist die konsularische Legalisierung der einzige Weg.


9.5 Unterschiede zwischen Apostille und Konsularbeglaubigung

Merkmal Apostille Konsularische Beglaubigung
Anwendbarkeit Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens Staaten ohne Apostille-Vertrag
Verfahren Einfache Bescheinigung durch zuständige Behörde Mehrstufig: Notar → Außenministerium → Türkisches Konsulat
Dauer 1–7 Tage 2–6 Wochen
Kosten Gering (meist 20–50 EUR) Höher (100–300 EUR)

9.6 Praktische Probleme und Lösungsansätze

In der Praxis kommt es häufig zu Problemen:

  • Fehlende Apostille: Vollmacht wird in der Türkei zurückgewiesen.

  • Unvollständige Beglaubigung: Wenn etwa nur die Unterschrift, nicht aber das Siegel bestätigt wurde.

  • Übersetzungsfehler: Unterschiedliche Auslegungen der Befugnisse führen zur Ungültigkeit.

  • Zeitverlust: Besonders bei konsularischen Verfahren kann sich die Ausstellung erheblich verzögern.

Empfehlung: Deutsche Unternehmen sollten die Apostille oder Konsularbestätigung sofort nach der notariellen Beurkundung beantragen und das Originaldokument mit Kurier nach Türkei senden.


9.7 Praxisbeispiel: Apostille aus Deutschland

Ein deutsches Bauunternehmen möchte einen Anwalt in der Türkei beauftragen, um eine offene Forderung gegen einen türkischen Geschäftspartner einzutreiben.

  1. Der Geschäftsführer erstellt die Vollmacht bei einem deutschen Notar.

  2. Das zuständige Landgericht in München versieht das Dokument mit einer Apostille.

  3. Die Vollmacht wird in der Türkei durch einen vereidigten Übersetzer ins Türkische übersetzt.

  4. Ein Notar in Istanbul beglaubigt die Übersetzung.

  5. Der türkische Anwalt kann nun sofort tätig werden.


9.8 Praxisbeispiel: Konsularische Beglaubigung in einem Nicht-Apostille-Staat

Ein deutsches Unternehmen hat eine Tochtergesellschaft in einem afrikanischen Staat, der nicht Mitglied des Haager Apostille-Übereinkommens ist.

  1. Die Vollmacht wird beim lokalen Notar erstellt.

  2. Sie wird vom Justizministerium dieses Staates bestätigt.

  3. Das türkische Konsulat in der Hauptstadt legalisiert das Dokument.

  4. Nach Übersetzung ins Türkische ist die Vollmacht in der Türkei gültig.


9.9 Zusammenfassung

  • Apostille-Verfahren: Schnell, kostengünstig, in allen Vertragsstaaten (Deutschland, EU, Türkei) anwendbar.

  • Konsularische Beglaubigung: Erforderlich in Staaten, die nicht Mitglied des Apostille-Übereinkommens sind; aufwändiger und teurer.

  • Übersetzung ins Türkische: Unabdingbar für die Nutzung in der Türkei.

👉 Ohne Apostille oder konsularische Legalisierung wird eine im Ausland erstellte Vollmacht in der Türkei nicht anerkannt. Für deutsche Bürger und Unternehmen ist daher die sorgfältige Beachtung dieses Schrittes entscheidend, um Rechtsverluste zu vermeiden.


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10. Übersetzung des Vollmachtsdokuments

Eine im Ausland erstellte und mit Apostille oder konsularischer Beglaubigung versehene Vollmacht ist in der Türkei erst dann wirksam, wenn sie in die türkische Sprache übersetzt und notariell beglaubigt wurde. Für deutsche Bürger und Unternehmen ist dieser Schritt von entscheidender Bedeutung, da ohne korrekte Übersetzung die Vollmacht bei türkischen Gerichten und Behörden nicht akzeptiert wird.


10.1 Warum ist die Übersetzung notwendig?

  • Amtssprache Türkisch: In der Türkei gilt Türkisch als alleinige Amtssprache. Gerichte, Vollstreckungsämter und Behörden akzeptieren ausschließlich türkischsprachige Dokumente.

  • Rechtsklarheit: Eine exakte Übersetzung stellt sicher, dass die in der Vollmacht erteilten Befugnisse eindeutig verstanden werden.

  • Vermeidung von Rechtsverlusten: Fehlerhafte Übersetzungen können dazu führen, dass bestimmte Befugnisse (z. B. Einleitung einer Zwangsvollstreckung) nicht anerkannt werden.


10.2 Wer darf die Übersetzung anfertigen?

10.2.1 Vereidigte Übersetzer (Yeminli Tercüman)

  • Nur Übersetzungen von vereidigten Übersetzern werden von türkischen Notaren akzeptiert.

  • Diese Übersetzer sind bei den Notariaten registriert und haben die Befugnis, rechtsverbindliche Übersetzungen anzufertigen.

10.2.2 Notarielle Beglaubigung

  • Nachdem der Übersetzer die Vollmacht ins Türkische übertragen hat, muss die Übersetzung vom türkischen Notar beglaubigt werden.

  • Damit bestätigt der Notar, dass die Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer stammt und rechtsgültig ist.


10.3 Ablauf der Übersetzung und Beglaubigung

  1. Einreichen der Originalvollmacht mit Apostille oder Konsularbestätigung.

  2. Übersetzung ins Türkische durch einen vereidigten Übersetzer.

  3. Beglaubigung durch einen türkischen Notar.

  4. Registrierung beim Anwalt: Der Anwalt kann die Vollmacht anschließend in allen Verfahren verwenden.


10.4 Typische Probleme bei der Übersetzung

In der Praxis treten häufig Probleme auf, die deutsche Unternehmen unbedingt vermeiden sollten:

  1. Unvollständige Übersetzung

    • Nicht alle Passagen der Vollmacht werden übersetzt.

    • Folge: bestimmte Befugnisse fehlen in der türkischen Version.

  2. Falsche juristische Terminologie

    • Übersetzer ohne juristische Fachkenntnisse verwenden ungenaue Begriffe.

    • Beispiel: „Schuldeneintreibung“ wird mit einem allgemeinen Wort wie „Tahsil“ übersetzt, ohne Bezug auf „İcra Takibi“.

  3. Übersetzung auf Rückseite

    • Manche Notare oder Übersetzer schreiben die Übersetzung auf die Rückseite des Originals.

    • Einige türkische Behörden akzeptieren diese Form jedoch nicht und verlangen eine separate Übersetzungsurkunde.

  4. Fehlende Beglaubigung

    • Ohne notarielle Beglaubigung ist die Übersetzung nicht gültig.


10.5 Praxisempfehlungen

  • Juristisch erfahrene Übersetzer beauftragen: Diese kennen die richtige Terminologie im türkischen Recht.

  • Vorab Kontrolle durch den Anwalt: Der türkische Anwalt sollte die Übersetzung prüfen, bevor sie notariell beglaubigt wird.

  • Separates Übersetzungsdokument: Um Probleme mit Behörden zu vermeiden, sollte die Übersetzung immer als separates Dokument erstellt und beglaubigt werden.

  • Originale und Übersetzungen zusammen aufbewahren: Damit im Streitfall nachgewiesen werden kann, dass die Übersetzung korrekt war.


10.6 Beispiel: Übersetzung einer Vollmacht aus Deutschland

  1. Ein deutsches Unternehmen lässt in München eine Vollmacht für einen türkischen Anwalt notariell beurkunden.

  2. Das Landgericht versieht die Vollmacht mit einer Apostille.

  3. Das Originaldokument wird per Kurier nach Istanbul geschickt.

  4. Ein vereidigter Übersetzer überträgt den Text ins Türkische.

  5. Ein Notar in Istanbul beglaubigt die Übersetzung.

  6. Der Anwalt kann die Vollmacht nun im Vollstreckungsverfahren einsetzen.


10.7 Folgen einer fehlerhaften Übersetzung

Fehler in der Übersetzung können schwerwiegende Folgen haben:

  • Unwirksamkeit der Vollmacht: Der Anwalt darf bestimmte Handlungen nicht vornehmen.

  • Verfahrensverzögerungen: Gerichte lehnen unklare Vollmachten ab, sodass eine neue Übersetzung erforderlich wird.

  • Kostensteigerung: Zusätzliche Übersetzungen und Beglaubigungen verursachen weitere Gebühren.

  • Rechtsverlust: Wenn Fristen versäumt werden, weil die Vollmacht nicht akzeptiert wurde, können Forderungen verjähren.


10.8 Tipps für deutsche Unternehmen

  1. Direkt in der Türkei übersetzen lassen: Übersetzungen vor Ort sind meist zuverlässiger, da türkische Notare die Übersetzer kennen.

  2. Beglaubigung doppelt sichern: Manche Unternehmen lassen die Übersetzung sowohl beim Konsulat als auch beim türkischen Notar bestätigen.

  3. Frühzeitig planen: Der Übersetzungs- und Beglaubigungsprozess dauert in der Regel 1–2 Wochen.

  4. Digitale Kopien anfertigen: Auch wenn nur das Original verwendet werden kann, sind digitale Kopien für die interne Dokumentation hilfreich.


10.9 Zusammenfassung

Die Übersetzung des Vollmachtsdokuments ins Türkische ist ein unverzichtbarer Schritt, um eine im Ausland ausgestellte Vollmacht in der Türkei nutzen zu können.

  • Nur vereidigte Übersetzer dürfen die Übertragung anfertigen.

  • Notarielle Beglaubigung ist zwingend erforderlich.

  • Fehlerhafte oder unvollständige Übersetzungen führen zu Verfahrensproblemen und Rechtsverlusten.

👉 Für deutsche Bürger und Unternehmen gilt: Nur eine präzise, beglaubigte Übersetzung garantiert, dass die Vollmacht in der Türkei rechtsgültig verwendet werden kann.

11. Praktische Tipps für deutsche Unternehmen

Die Durchsetzung von Forderungen in der Türkei stellt für deutsche Unternehmen eine besondere Herausforderung dar. Neben den rechtlichen Unterschieden gibt es auch kulturelle und praktische Aspekte, die berücksichtigt werden sollten. Wer sich gut vorbereitet und strategisch vorgeht, kann jedoch erhebliche Risiken vermeiden und seine Erfolgschancen deutlich erhöhen.


11.1 Sorgfältige Vertragsgestaltung

Die Grundlage für jede erfolgreiche Forderungseintreibung ist ein klarer und rechtssicherer Vertrag.

  • Schriftform: Verträge sollten immer schriftlich abgeschlossen werden, idealerweise zweisprachig (Deutsch–Türkisch).

  • Gerichtsstand und anwendbares Recht: Schon bei Vertragsschluss sollte festgelegt werden, ob deutsches oder türkisches Recht gilt und welches Gericht zuständig ist.

  • Zahlungsbedingungen: Zahlungsfristen, Verzugszinsen und Vertragsstrafen sollten präzise geregelt werden.

  • Sicherheiten: Wo möglich, sollten Sicherheiten vereinbart werden (z. B. Bankgarantien, Anzahlungen, Bürgschaften).


11.2 Dokumentation und Beweissicherung

Die türkischen Gerichte legen großen Wert auf schriftliche Beweise.

  • Rechnungen und Lieferscheine sollten vollständig archiviert werden.

  • Korrespondenz (E-Mails, Schreiben) kann im Prozess entscheidend sein.

  • Zahlungsnachweise wie Überweisungsbelege müssen vorgelegt werden.

  • Originale statt Kopien: Wo möglich, sollten Originaldokumente verwendet werden.


11.3 Auswahl eines geeigneten Anwalts

Ein erfahrener Anwalt in der Türkei ist der Schlüssel zum Erfolg.

  • Spezialisierung: Der Anwalt sollte Erfahrung im Handels- und Zivilrecht haben.

  • Sprachkenntnisse: Idealerweise spricht er auch Deutsch oder Englisch.

  • Referenzen: Unternehmen sollten nach Erfolgsnachweisen und bisherigen Mandaten fragen.

  • Kommunikation: Regelmäßige Updates über den Stand des Verfahrens sind wichtig.


11.4 Korrekte Vollmachtserteilung

Wie in den vorherigen Kapiteln erläutert, ist eine ordnungsgemäße Vollmacht zwingend notwendig.

  • Vor Ausstellung der Vollmacht sollte immer ein Muster vom türkischen Anwalt angefordert werden.

  • Übersetzung, Apostille und notarielle Beglaubigung sind unverzichtbar.

  • Fehlerhafte Vollmachten führen zu Verzögerungen und Mehrkosten.


11.5 Zahlungspläne und Vergleiche nutzen

In der Praxis kann es oft sinnvoller sein, Zahlungspläne oder Vergleiche mit dem Schuldner abzuschließen, anstatt jahrelang zu prozessieren.

  • Ratenzahlungen: Besonders bei hohen Forderungen sind Ratenvereinbarungen realistisch.

  • Teilzahlungen: Manchmal ist es besser, 70–80 % der Forderung schnell zu erhalten, als jahrelang auf 100 % zu warten.

  • Notarielle Beurkundung: Vergleichsvereinbarungen sollten unbedingt notariell beurkundet werden, um später vollstreckbar zu sein.


11.6 Vermögensprüfung vor Klage

Bevor ein teures Klageverfahren eingeleitet wird, sollten deutsche Unternehmen prüfen, ob der Schuldner überhaupt über pfändbares Vermögen verfügt.

  • Grundbuchabfrage (Tapu Sicili) für Immobilien.

  • Fahrzeugregister (Trafik Sicili) für Fahrzeuge.

  • Handelsregister (Ticaret Sicili) für Unternehmensanteile.

  • Bankverbindungen: Kontopfändung ist nur sinnvoll, wenn der Schuldner über Bankguthaben verfügt.

Ein Anwalt in der Türkei kann solche Recherchen durchführen und damit unnötige Kosten vermeiden.


11.7 Verjährungsfristen im Auge behalten

Viele Forderungen scheitern nicht an der Rechtslage, sondern an der Verjährung.

  • Handelsforderungen verjähren meist nach 5 Jahren.

  • Allgemeine Forderungen nach 10 Jahren.

  • Schadensersatzansprüche häufig nach 2 Jahren.

Tipp: Auch während außergerichtlicher Verhandlungen läuft die Verjährung weiter. Deshalb sollten Gläubiger frühzeitig gerichtliche Schritte einleiten oder eine Fristunterbrechung durch ein offizielles Verfahren herbeiführen.


11.8 Kulturelle Unterschiede beachten

Neben den rechtlichen Aspekten spielen auch kulturelle Unterschiede eine Rolle.

  • Kommunikationsstil: In der Türkei wird oft direkter, aber zugleich auch persönlicher kommuniziert.

  • Verhandlungen: Schuldner versuchen häufig, durch persönliche Gespräche Zeit zu gewinnen.

  • Vertrauen: Persönliche Beziehungen haben in der türkischen Geschäftswelt ein hohes Gewicht.

Deutsche Unternehmen sollten sich dieser Unterschiede bewusst sein und sowohl juristisch als auch diplomatisch vorgehen.


11.9 Strategische Entscheidung: Prozess oder Vergleich?

Vor jedem Verfahren sollte eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt werden:

  • Höhe der Forderung: Lohnt sich der Aufwand?

  • Vermögen des Schuldners: Ist eine Vollstreckung realistisch?

  • Dauer des Verfahrens: Ist eine schnelle Lösung erforderlich?

  • Geschäftsbeziehung: Soll die Partnerschaft fortgesetzt werden oder ist der Bruch endgültig?

Manchmal ist ein gut vorbereiteter außergerichtlicher Vergleich die wirtschaftlichere Lösung.


11.10 Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen oder Anwälten?

Deutsche Firmen fragen sich oft, ob sie lieber ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt einschalten sollten.

  • Inkassounternehmen: Arbeiten meist außergerichtlich, können jedoch in der Türkei keine Klagen führen.

  • Anwälte: Dürfen gerichtliche und außergerichtliche Schritte vornehmen, Vollstreckung beantragen und Vergleiche abschließen.

👉 Fazit: Für ernsthafte Forderungseintreibungen in der Türkei ist die Beauftragung eines Anwalts unabdingbar.


11.11 Praktische Checkliste für deutsche Unternehmen

  1. Vertrag schriftlich und zweisprachig abschließen.

  2. Gerichtsstand und Recht im Vertrag klar regeln.

  3. Alle Rechnungen, Belege und Schriftwechsel sichern.

  4. Vorab Vermögen des Schuldners prüfen.

  5. Einen erfahrenen türkischen Anwalt auswählen.

  6. Vollmacht korrekt ausstellen (Notar, Apostille, Übersetzung).

  7. Kosten und Dauer realistisch kalkulieren.

  8. Vergleichsmöglichkeiten ernsthaft prüfen.

  9. Kulturelle Unterschiede beachten.

  10. Verjährungsfristen nie aus den Augen verlieren.


11.12 Zusammenfassung

Für deutsche Unternehmen ist die Forderungseintreibung in der Türkei kein unüberwindbares Hindernis, wenn sie strategisch und professionell vorgehen.

  • Rechtskenntnis + richtige Partnerwahl = Erfolg

  • Verträge, Dokumentation und Vollmachten müssen sorgfältig vorbereitet sein.

  • Mit einem erfahrenen Anwalt vor Ort können Risiken minimiert und Erfolgschancen maximiert werden.

👉 Wer diese Tipps beachtet, kann seine Forderungen in der Türkei effektiv und rechtssicher durchsetzen.

12. Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Die Forderungseintreibung in der Türkei ist ein formalisiertes und teilweise komplexes Verfahren. Für deutsche Unternehmen und Privatpersonen, die mit den türkischen Rechtsvorschriften nicht vertraut sind, ergeben sich dabei oft typische Fehlerquellen. Diese Fehler führen nicht nur zu Verzögerungen, sondern können im schlimmsten Fall dazu führen, dass Forderungen nicht mehr durchgesetzt werden können.

Im Folgenden werden die häufigsten Fehler aufgezeigt – und wie man sie durch eine gute Vorbereitung und professionelle Unterstützung vermeiden kann.


12.1 Fehler bei der Vollmachtserteilung

Einer der größten Stolpersteine ist die Ausstellung einer fehlerhaften Vollmacht.

  • Keine Apostille oder Konsularbestätigung: Ohne Legalisierung ist die Vollmacht in der Türkei ungültig.

  • Fehlende Fotos: Bei Immobilien- oder Scheidungsangelegenheiten zwingend erforderlich.

  • Unvollständige Befugnisse: Der Anwalt kann nicht alle notwendigen Handlungen vornehmen.

  • Falsche Übersetzungen: Juristisch falsche Begriffe führen zu Auslegungsschwierigkeiten.

👉 Tipp: Immer ein Muster vom türkischen Anwalt anfordern und ausschließlich vereidigte Übersetzer beauftragen.


12.2 Übersetzungsfehler

Fehlerhafte Übersetzungen sind eine häufige Ursache für Probleme.

  • Ungenaue Terminologie (z. B. „Mahnung“ statt „İhtarname“).

  • Unvollständige Übertragung aller Befugnisse.

  • Übersetzungen ohne notarielle Beglaubigung.

👉 Tipp: Übersetzungen immer in der Türkei von vereidigten Übersetzern anfertigen und notariell beglaubigen lassen.


12.3 Unzureichende Beweise

In der Türkei kommt es stark auf schriftliche Beweise an.

  • Fehlende Originalrechnungen oder Verträge.

  • Keine schriftliche Korrespondenz mit dem Schuldner.

  • Nur interne Unterlagen, die vor Gericht nicht ausreichen.

👉 Tipp: Alle Verträge und Rechnungen zweisprachig aufbewahren und jede Kommunikation dokumentieren.


12.4 Verjährungsfristen übersehen

Viele Forderungen scheitern an der Verjährung.

  • Handelsforderungen: 5 Jahre

  • Allgemeine Forderungen: 10 Jahre

  • Schadensersatz: 2 Jahre

👉 Tipp: Schon frühzeitig anwaltliche Schritte einleiten oder durch Mahnbescheid/Mediation die Verjährung unterbrechen.


12.5 Zu spätes Einschalten eines Anwalts

Manche Unternehmen versuchen zunächst, Forderungen eigenständig einzutreiben. Das führt oft zu:

  • Zeitverlust

  • Verpassten Fristen

  • Formfehlern

👉 Tipp: Sofort nach Zahlungsverzug einen Anwalt einschalten, der die Lage einschätzt und die richtige Strategie wählt.


12.6 Fehlende Vermögensprüfung

Viele Unternehmen klagen, ohne vorher zu prüfen, ob der Schuldner überhaupt zahlungsfähig ist.

👉 Tipp: Vor einer Klage Vermögensrecherche durchführen (Immobilien, Fahrzeuge, Bankkonten).


12.7 Falsche Erwartungshaltung

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass Verfahren in der Türkei genauso laufen wie in Deutschland.

  • Schnellere Fristen, aber formaler streng.

  • Schriftlichkeit wichtiger als Zeugenaussagen.

  • Gerichtskosten und Vorschüsse höher als erwartet.

👉 Tipp: Vorab über das türkische Rechtssystem informieren und die Erwartungen realistisch anpassen.


12.8 Unzureichende Kostenplanung

Oft werden nur die Anwaltskosten berücksichtigt, nicht aber:

  • Übersetzungskosten

  • Notargebühren

  • Gerichtskosten

  • Vollstreckungsgebühren

👉 Tipp: Vor Beginn eine detaillierte Kostenschätzung vom Anwalt einholen.


12.9 Kommunikationsfehler mit dem Schuldner

Manche Gläubiger versuchen, den Schuldner selbst unter Druck zu setzen – oft ohne Erfolg.

  • Informelle Schreiben haben keine rechtliche Wirkung.

  • Schuldner nutzen Verzögerungstaktiken.

👉 Tipp: Frühzeitig eine offizielle Mahnung (İhtarname) über Notar oder Anwalt zustellen lassen.


12.10 Fehlende Strategie

Ein weiterer Fehler ist das unüberlegte Vorgehen.

  • Mal Mahnung, mal Klage, mal Vergleich – ohne klare Linie.

  • Dadurch entstehen unnötige Kosten und Zeitverluste.

👉 Tipp: Gemeinsam mit dem Anwalt eine klare Strategie festlegen: Vergleich, Mahnverfahren oder Klage?


12.11 Zusammenfassung

Die häufigsten Fehler bei der Forderungseintreibung in der Türkei sind:

  • Formfehler bei der Vollmacht

  • Fehlerhafte Übersetzungen

  • Unzureichende Beweise

  • Übersehene Verjährungsfristen

  • Zu spätes Einschalten eines Anwalts

  • Fehlende Vermögensprüfung

  • Unrealistische Erwartungen

  • Schlechte Kostenplanung

  • Falsche Kommunikation mit dem Schuldner

  • Keine klare Strategie

👉 Wer diese Fehler vermeidet und sich professionell beraten lässt, kann Forderungen in der Türkei schneller, kosteneffizienter und erfolgreicher durchsetzen.

13. FAQ – Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der 20 häufigsten Fragen deutscher Bürger und Unternehmen zur Forderungseintreibung in der Türkei – jeweils mit praxisnahen Antworten.


1. Wie lange dauert ein Inkassoverfahren in der Türkei?

Ein einfaches Mahnverfahren ohne Widerspruch dauert in der Regel 2–6 Monate. Bei Klagen und Berufungsverfahren kann sich die Dauer jedoch auf 1–5 Jahre ausdehnen.

2. Ist ein deutsches Urteil automatisch in der Türkei vollstreckbar?

Nein. Zunächst muss ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren (Tanıma ve Tenfiz) bei einem türkischen Gericht durchgeführt werden. Erst danach ist die Vollstreckung möglich.

3. Welche Unterlagen benötigt man für eine Klage in der Türkei?

  • Vertrag oder Rechnung,

  • Zahlungsnachweise,

  • Schriftverkehr mit dem Schuldner,

  • notariell beglaubigte Übersetzungen aller Dokumente.

4. Muss die Vollmacht für den Anwalt unbedingt in der Türkei erstellt werden?

Nein, sie kann auch in Deutschland oder einem anderen Land erstellt werden. Wichtig ist jedoch die Apostille oder konsularische Beglaubigung sowie die Übersetzung ins Türkische.

5. Wie hoch sind die Gerichtskosten in der Türkei?

Die Gerichtsgebühren betragen ca. 6,83 % des Streitwerts. Hinzu kommen Vollstreckungsgebühren, Übersetzungskosten und Anwaltsgebühren.

6. Welche Zwangsmaßnahmen sind in der Türkei möglich?

  • Kontopfändung

  • Immobilienpfändung

  • Fahrzeugbeschlagnahme

  • Lohnpfändung

  • Konkursverfahren bei Unternehmen

7. Wie wird eine Vollmacht ins Türkische übersetzt?

Die Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt und anschließend von einem türkischen Notar beglaubigt werden.

8. Reicht eine einfache Mahnung per E-Mail aus?

Nein. In der Türkei haben nur notarielle Mahnungen (İhtarname) rechtliche Wirkung.

9. Gibt es in der Türkei eine Pflicht zur Mediation?

Ja. Bei arbeitsrechtlichen, handelsrechtlichen und mietrechtlichen Streitigkeiten ist ein Mediationsverfahren (Arabuluculuk) gesetzlich vorgeschrieben.

10. Welche Rolle spielt die Apostille bei Vollmachten?

Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Notars. Ohne Apostille wird eine im Ausland erstellte Vollmacht in der Türkei nicht anerkannt.

11. Wie hoch sind die Anwaltskosten in der Türkei?

Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert und der Anwaltsgebührenordnung. Für Forderungen von 100.000 € können die Kosten zwischen 3.000 € und 6.000 € betragen.

12. Wer trägt die Kosten, wenn der Kläger den Prozess gewinnt?

Der Schuldner muss die Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Allerdings werden nur die gesetzlichen Mindestgebühren erstattet – nicht höhere Honorarvereinbarungen.

13. Können auch Privatpersonen in der Türkei Forderungen eintreiben?

Ja. Auch Privatpersonen können Forderungen einklagen oder vollstrecken lassen. Ein Anwalt ist jedoch zwingend erforderlich.

14. Was passiert, wenn der Schuldner in der Türkei kein Vermögen hat?

In diesem Fall ist eine Klage wirtschaftlich oft nicht sinnvoll. Der Anwalt sollte vorab eine Vermögensprüfung durchführen.

15. Gibt es Pfändungsfreigrenzen für Privatpersonen?

Ja. Ein Teil des Einkommens bleibt unpfändbar, um das Existenzminimum zu sichern. In der Regel können bis zu 25 % des Nettoeinkommens gepfändet werden.

16. Was passiert, wenn der Schuldner Widerspruch gegen das Mahnverfahren einlegt?

Das Verfahren wird gestoppt und der Gläubiger muss eine Klage vor dem Zivil- oder Handelsgericht einreichen.

17. Wie läuft ein Konkursverfahren in der Türkei ab?

Das Insolvenzgericht eröffnet das Verfahren, bestellt einen Insolvenzverwalter und verwertet das Vermögen des Schuldners. Gläubiger erhalten eine anteilige Befriedigung.

18. Kann man die Verjährung durch Mahnungen unterbrechen?

Eine einfache Mahnung reicht nicht. Nur gerichtliche Schritte oder notarielle Verfahren unterbrechen die Verjährung.

19. Können Forderungen in Fremdwährungen eingeklagt werden?

Ja. Forderungen in Euro oder US-Dollar können in der Türkei geltend gemacht werden. Das Gericht berechnet den Betrag nach dem offiziellen Wechselkurs.

20. Wie hoch ist die Erfolgsquote bei Forderungseintreibungen?

Die Erfolgschancen hängen stark von der Vermögenslage des Schuldners ab. Bei Schuldnern mit pfändbarem Vermögen ist die Quote hoch, bei insolventen Unternehmen hingegen gering.

Zusammenfassung

Die häufigsten Fragen deutscher Unternehmen betreffen Kosten, Dauer, Vollmacht, Apostille, Übersetzungen und Zwangsmaßnahmen.

👉 Mit einer guten Vorbereitung, korrekten Dokumenten und einem erfahrenen türkischen Anwalt lassen sich die meisten Probleme vermeiden – und Forderungen können erfolgreich durchgesetzt werden.

 

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